Projekt Beschreibung
Coronaregeln in Berlin bis 30. April 2021
Für den Zeitraum vom 29.03. bis 30.04.2021 gelten folgende Vorgaben der Senatsverwaltung für den eingeschränkten Betrieb in der Jugendverbandsarbeit:
- Im eingeschränkten Betrieb sollen auch weiterhin digitale Freizeit- und Kontaktangebote bereitgestellt werden.
- Präsenzangebote in Kleingruppen an Standorten der Jugendverbandsarbeit (Gesprächsangebote, Beschäftigung) sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und Schutzkonzepte (inklusive tägliche Anwesenheitsdokumentation) wie folgt wieder möglich:
- Präsenzangebote in Innenräumen der Standorte der Jugendverbandsarbeit sind bei Einhaltung folgender Regeln möglich:
- Kleingruppen bis insgesamt 5 Personen
- Die Abstandsregeln und Hygienekonzepte der Standorte sind einzuhalten.
- Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken ist verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Speisen und Getränke können für den außer Haus Verzehr zubereitet und zur individuellen Mitnahme abgegeben werden.
- Präsenzangebote auf dem Außengelände von Standorten der Jugendverbandsarbeit sind bei Einhaltung folgender Regeln möglich:
- Gruppen bis zu 10 Teilnehmenden je 250 qm Freifläche
- Die Abstandsregeln und Hygienekonzepte der Standorte sind einzuhalten.
- Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken ist verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Speisen und Getränke können für den außer Haus Verzehr zubereitet und zur individuellen Mitnahme abgegeben werden.
- Übernachtungen in Jugendbildungsstätten und Gruppenfahrten sind weiter nicht möglich.
Info zur Teststrategie:
- Ausgaben für Covid-19 Schnell- und/oder Selbsttests für Ehrenamtliche und Teilnehmer*innen der Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit sind z.B. über die MJSO-Projektförderung zuwendungsfähig.
Update: Corona-Vorgaben zur Berliner Jugendarbeit
Weiterführende und ausführlichere Informationen sind auf der Homepage des Landesjugendrings Berlin erhältlich.