SCHUTZKONZEPT
Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. trägt Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch.
Bei Fragen zum Kinderschutz sowie für den Fall, dass Menschen in unserem Jugendverband Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen der sexualisierten Gewalt erleben, sind wir ansprechbar und haben geklärt, wie wir möglichst professionell und einfühlsam handeln.
Prävention und Kultur der Achtsamkeit
Partizipation und Selbstorganisation sind Grundlage unserer Jugendverbandsarbeit. Wir fördern ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen, gemeinsam festgelegte Regeln aktiv einfordern und die Arbeit des Verbandes mitgestalten. Wir sind überzeugt: Eine partizipative und diversitätsbewusste Praxis ist der wirksamste Schutz gegen Machtmissbrauch.
Aufgrund unserer spezifischen Zielgruppenstruktur tragen wir eine besondere Verantwortung. Junge Menschen mit Migrations- bzw. Fluchterfahrung sind durch Sprachbarrieren, soziale Abhängigkeiten, Diskriminierungserfahrungen oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zusammen mit unseren Mitgliedsgruppen arbeiten aktiv daran, dass Schutzmechanismen für alle – unabhängig von Herkunft oder Status – zugänglich und verständlich sind.
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist die gemeinsame Verantwortung aller ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden. Wir sind uns bewusst, dass Täter*innen strategisch vorgehen und gezielt Vertrauensorte aufsuchen. Durch eine reflektierte Haltung und eine konsequente Kultur des Hinsehens wirken wir Grenzverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aktiv entgegen.
Durch diese klare Haltung und verbindliche Schutzstrukturen stellen wir sicher, dass der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. ein geschützter Ort der Vielfalt bleibt, an dem die Würde und Unversehrtheit jeder einzelnen Person geschützt werden.
Der Landesverband und die Mitgliedsvereine führen alle zwei Jahre eine standartisierte Risikoanalyse für ihre Angebote der Jugendverbandsarbeit (Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, Kurse, internationale Begegnungen, digitale Kommunikationsräume) durch.
Der Landesverband stelle hierfür ein Analysebogen bereit, Unterstützt bei der partizipativen Durchführung und wertet die Ergebnisse anonymisiert aus, um landesweite Gefahrenschwerpunkte zu identifizieren und bei der Weiterentwicklung der Schutzkonzepte zu berücksichtigen.
Erweitertes Führungszeugnis: Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kinder und Jugendliche betreuen, legen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und regelmäßig alle fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Der Landesverband und die Mitgliedsvereine führen hierüber eine datengeschützte Einsichtskartei.
Regelmäßige Fortbildung: Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bilden sich regelmäßig zu Fragen des Kinderschutzes fort. Der Landesverband führt regelmäßig Juleica-Ausbildungen mit den entsprechenden thematischen Modulen durch. Die gruppenleitungen und Vertrauenspersonen der Mitgliedsgruppen werden durch interne Austausch- und Schulungsformate qualifiziert. Zudem können bei Bedarf auch externe Fortbildungen (z.B. die Seminare der Kindernothilfe e.V.) besucht werden. Die Fortbildungskosten zum Thema des Kinderschutzes werden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Landesverbandes und der Mitgliedsgruppen erstattet.
Verhaltenskodex: Der Landesverband und die Mitgliedsgruppen orientieren sich in ihrem Handeln an dem zuletzt beim Bundesjugendtag 2023 beschlossenem Verhaltenskodex der djo-Deutsche Jugend in Europa. Dieser regelt verbindlich das Verhalten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Verhaltenskodex für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit der djo-Deutsche Jugend in Europa
In der Jugendarbeit übernehmen ehren- und hauptamliche Mitarbeitende, ob Jugendleiter*innen, Teamer*innen, Jugendreferent*innen, Projektmitarbeitende oder Leitungspersonal, in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel ist dabei der weitestgehende Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt und Diskriminierung. Der vorliegende Verhaltenskodex steht im Bezug zu gesetzlichen Bestimmungen und beinhaltet eine Selbstverpflichtung und Ziele zur Prävention/Intervention, vor allem bei sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Kinder- und Jugendverbandsarbeit in der djo-Deutsche Jugend in Europa tritt entschieden dafür ein, alle jungen Menschen vor sexualisierter Grenzverletzung, Übergriffen und Nötigung zu schützen. Einen Zugriff von Täter(*innen) und Gewaltausübenden auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen gilt es zu verhindern und dagegen vorzugehen. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen Auseinandersetzung damit sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Kinder- und Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden der Jugendarbeit erlaubt dies sich wohl und sicher zu fühlen. Ein Mittel dazu ist die Selbstverpflichtung diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der verbandlichen Ausbildung.
Ziel des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist Teil des Schutzkonzeptes und damit Teil der Maßnahmen zur Prävention von und zur Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er formuliert Selbstverpflichtungen der in der djo-Deutsche Jugend in Europa für Kinder- und Jugendarbeit Tätigen.
- Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße und gendersensible Arbeit mit Jugendlichen unterstützen wir die Entwicklung zur eigenen Identität, zu Selbstbewusstsein, dem Bewusstwerden eigener Grenzen und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. In meiner Arbeit ist es meine Pflicht, dass die Rechte der Teilnehmenden, die mir anvertraut wurden, auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von mir beachtet und verwirklicht wurden.
- In meiner Rolle als Leiter*in bei der djo-Deutsche Jugend in Europa ist es mir wichtig, die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Als Leiter*in habe ich eine besondere Autorität und Vertrauensstellung und ich versichere, dass ich diese Position nur zum Schutz und Wohl der mir anvertrauten Personen nutzen werde. Ich werde mich stets dafür einsetzen, ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle Mitglieder des Vereins zu schaffen.
- Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent, in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In meinem Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen lege ich großen Wert auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Das individuelle Wohl und der Schutz der mir anvertrauten Personen steht für mich immer an erster Stelle und hat Vorrang vor persönlichen Zielen. Individuelle Grenzen und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen werden von mir unbedingt respektiert und ich sorge dafür, dass auch die anderen Gruppenmitglieder diese persönlichen Grenzen respektieren.
- Auch meine eigenen Grenzen versuche ichwahrzunehmen, benennen zu können und für diese sensibel zu sein.
- Ich schütze die mir anvertrauten Personen mit besonderem Schutzbedürfnis vor körperlichem und seelischem Schaden und vor jeglicher Form von (sexualisierter) Gewalt.
- Ich bemühe mich, jede Form von sexualisierter Gewalt bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Im Konfliktfall und auch in Verdachtsfällen ziehe ich professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu indem ich mich an die interne Ansprechperson wende. Ich ermutige ebenso die mir anvertrauten Personen, jegliche Arten von unangemessenem Verhalten zu melden und sorge dafür, dass diese Meldungen ernst genommen und angemessen gehandhabt werden.
- Ich nehme Betroffene von Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt ernst, wenn sie mit mir über das Erlebte sprechen, höre ihnen zu und finde heraus, was sie brauchen. Bei Hilfestellungen nehme ich stets die Bedürfnisse der betroffenen Person in den Fokus. Ich halte mich mit meiner eigenen Meinung zurück. Die Definitionsmacht haben die Betroffenen.
- Ich achte die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen Bedürfnisse. Ich verpflichte mich, gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.
- Ich bevorzuge kein Kind/keine*n Jugendliche*n und beschenke es nicht individuell. Ich habe keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen.
- Ich positioniere mich aktiv gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten. Abwertende Worte und Taten werden von mir als solche benannt und nicht toleriert.
- Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit.
Sexualisierte Grenzverletzungen und Übergriffe werden nicht toleriert und ziehen ggf. disziplinarische Konsequenzen nach sich. Jede sexuelle Handlung mit und sexuelle Nötigung von Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
(beschlossen beim Bundesjugendtag 2023 des djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V.)
Partizipation & Beschwerdemanagement
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein Grundprinzip der Jugendverbandsarbeit des Landesverbandes und der Mitgliedsgruppen.
- Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte regelmäßig informiert.
- Gemeinsam erarbeiten sie Gruppenregeln zum Umgang miteinander.
- Bei Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit werden proaktiv Rückmeldungen von Kindern und Jugendlichen eingeholt.
Vertrauenspersonen: Jede Mitgliedsgruppe benennt Vertrauenspersonen, an die sich Kinder und Jugendliche direkt wenden können.
Niedrigschwellige Methodik:
- Zur Auswertung der Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit werden kreative Feedback-Methoden genutzt.
- In der Gruppenräume und bei Veranstaltungen kommen anonyme Kummerkästen zum Einsatz.
- Für digitale Kommunikationsräume wird ein digitaler, anonymer Meldekanal auf der Internetseite eingerichtet.
Schutzteam der djo-Regenbogen-Gruppe: Der Landesverband hat ein Schutzteam eingerichtet. Dieses ist zu erreichen unter: schutzteam@djo-bb.de. Das Schutzteam nimmt Beschwerden entgegen und bearbeitet sie nach einem standartisierten Verfahren. Zudem bietet es niedrigschwellige, vertrauliche Beratung zum Kinderschutz.
Externe Fachberatungsstellen: Der Landesverband und die Mitgliedsvereine informieren durch Aushänge und Verweise auf Internetseiten über Fachberatungsstellen, die anonyme und kostenfreie Beratung zum Kinderschutz anbieten.
Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Jede im Landesverband oder in Mitgliedsgruppen ehren-, neben- oder hauptamtlich tätige Person ist erste Kontaktperson, wenn sie von einer Beschwerde oder einem Verdachtsfall erfährt.
Zuhören und Ernstnehmen: Jede Äußerung von betroffenen Minderjährigen über Unwohlsein, Grenzverletzungen oder Gewalt wird wird durch die erste Kontaktperson ernst genommen und ohne Bewertung entgegengenommen. Es erfolgt keine detaillierten Nachfragen, sondern ein einfühlsames Zuhören.
Vertraulichkeit: Die erste Kontaktperson sichert Vertraulichkeit zu, klärt jedoch darüber auf, dass zur Hilfeleistung weitere Vertrauenspersonen einbezogen werden müssen.
Dokumentation: Informationen werden objektiv und zeitnah in einem Wahrnehmungsbogen festgehalten:
- Was wurde gesehen?
- Was wurde gehört?
- Wer war beteiligt?
- Wann ist es passiert?
- Wo ist es passiert?
Mutmaßungen sind als solche zu kennzeichnen
Handelt es sich um eine Situation, in der ein Verbleib der potentiell betroffenen Person im aktuellen Umfeld eine unmittelbare Gefahr darstellt, werden sofort folgende Schritte eingeleitet:
Räumliche Trennung: Bei Vorfällen während Gruppenstunden, Seminaren oder auf Reisen wird eine sofortige räumliche Trennung zwischen der potenziell betroffenen Person und der potenziell ausübenden Person sichergestellt.
Sicherstellung der Aufsicht: Das betroffene Kind/der betroffene Jugendliche wird durch eine für ihn vertrauenswürdige, unbelastete Person betreut und nicht allein gelassen.
Besonderheit Reise/Freizeit: Bei mehrtägigen Fahrten werden ggf. Zimmerbelegungen geändert oder die vorzeitige Heimreise/Abholung organisiert. Hierbei wird besonders auf die sensiblen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Fluchterfahrung geachtet (z. B. Vermeidung von Retraumatisierung durch polizeiliche Präsenz, sofern nicht zwingend erforderlich).
Medizinische Erstversorgung: Bei körperlichen Verletzungen wird umgehend medizinische Hilfe in Anspruch genommen (z. B. über die Kinderschutzambulanz der Charité Berlin).
Sprachliche Unterstützung: Falls nötig und möglich, wird sofort eine sprachmittlende Person hinzugezogen, die für Kinderschutzthemen sensibilisiert ist, um die Situation für das Kind klären und beruhigen zu können.
Meldung: Die Beschwerde bzw. der Verdachtsfall wird durch die erste Kontaktperson umgehend an das Schutzteam der djo-Regenbogen-Gruppe oder die Vertrauenspersonen in den Mitgliedsgruppen weitergeleitet.
Vertraulichkeit: Informationen werden nur an den Personenkreis weitergegeben, der für die Abwendung der Gefahr notwendig ist (Need-to-know-Prinzip). Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit gegenüber Unbefugten verpflichtet.
Interne Fachberatung: Das Schutzteam der djo-Regenbogen-Gruppe stellt sicher, dass eine interne zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft zeitnah zur Verfügung steht. Diese Person verfügt über eine spezifische Qualifikation zur Gefährdungseinschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Ersteinschätzung: Die interne insoweit erfahrene Fachkraft berät die Beteiligten und führt die standardisierte Gefährdungseinschätzung durch. Sie hilft dabei, die vorliegenden Anhaltspunkte fachlich zu gewichten und das Risiko einzuschätzen.
Maßnahmenplanung: Erhärtet sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung werden konkrete Hilfen für für betroffene Kinder bzw. Jugendlichen umgesetzt. Die interne insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt das Schutzteam bei der Planung der nächsten Schritte und stellt sicher, dass die Standards des Kinderschutzes eingehalten werden.
Elterneinbindung: Sofern kein Verdacht gegen die Sorgeberechtigten besteht, werden diese in den Prozess einbezogen, um gemeinsam den Schutz des Kindes zu organisieren.
Konsequenzen: Bei Vorfällen sexualisierter Gewalt innerhalb des Verbandes greift die Null-Toleranz-Politik. Dies umfasst die z.B. sofortige Hausverbote bzw. Freistellung von Tatverdächtigen.
Stabilisierung: Pädagogische Begleitung der betroffenen Gruppe und Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls.
Konzeptentwicklung: Auswertung des Vorfalls zur Schließung etwaiger Schutzlücken im bestehenden Konzept.
Qualitätsmanagement und Qualifizierung
Ansprechperson: Im Landesverband ist die geschäftsführende Bildungsreferentin als hauptamtliche Ansprechperson für den Kinderschutz zuständig. Sie ist in der Landesgeschäftstelle zu erreichen. Ihre Rolle als Schutzkonzeptbeauftragte ist die einer strategischen Schnittstelle und fachlichen Prozessbegleiterin.
Aufgaben: Die Schutzkonzeptbeauftragte sorgt dafür, dass die Impulse der verschiedenen Ebenen (Juleica-Teilnehmende, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen, Leitungen der Mitgliedsgruppen, Landesvorstand, Schutzteam der djo-Regenbogen-Gruppe) zusammengeführt werden.
- Fachliche Begleitung: Sie begleitet im Prozess der Schutzkonzeptentwicklung die verschiednen Beteiligungsebenen inhaltlich und methodisch. Dabei übersetzt sie die Ideen der Jugendlichen und Ehrenamtlichen in fachliche Standards und stellt sicher, dass rechtliche Anforderungen eingehalten werden.
- Schnittstelle zum Landesvorstand: Sie bereitet die Berichte zum Thema Kinderschutz für die Vorstandssitzungen vor, macht Bedarfe transparent und berät den Landesvorstand bei strategischen Entscheidungen oder notwendigen Ressourcenanpassungen.
- Prozessmoderation: Sie hält die Fäden der verschiedenen Beteiligungsprozesse zusammen und überwacht, dass Feedbackschleifen geschlossen werden – also dass Vorschläge aus der Basis tatsächlich im Schutzkonzept umgesetzt werden oder begründet abgelehnt werden.
- Qualifizierung und pädagogische Begleitung: Sie berät die Leitungen der Mitgliedsgruppen bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen und stellt Materialien bereit.
- Qualitätsentwicklung: Gemeinsam mit dem Schutzteam der djo-Regenbogen Gruppe prüft sie die Praxistauglichkeit des Schutzkonzeptes und optimiert die Präventionsmaßnahmen und Interventionswege für den Landesverband und die Mitgliedsgruppen.
- Niederschwellige Anlaufstelle: Als fachliche Ansprechperson ist sie sowohl für Betroffene als auch für Ehrenamtliche ansprechbar, die Unsicherheiten in der Umsetzung des Konzeptes wahrnehmen.
Wir nutzen die Juleica-Grundausbildung als Projektwerkstatt für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes mit dem Ziel, dass angehenden Jugendleiter*innen für das Thema des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden und gleichzeitig ihre unmittelbare Perspektive aus der Gruppenpraxis in das Konzept einbringen.
Dieser Beteiligungsprozess umfasst
- die partizipative Risiko- und Potentialanalyse,
- die koopertive Erarbeitung von Verhaltensregeln und
- die Entwicklung jugendgerechter Beschwerdewege.
Dadurch stellt die Juleica-Ausbildung als zentrales Beteiligungsinstrument sicher, dass die Perspektiven der jungen Ehrenamtlichen direkt in die Schutzstrukturen einfließen.
Qualifizierte Jugendleiter*innen fungieren in unserem Verband zudem als Peer-Multiplikator*innen für Partizipation im Schutzprozess. Durch die Juleica-Ausbildung und Fortbildungen sind sie befähigt, Beteiligungsmethoden (wie Verhaltens-Ampel oder Feedback-Runden) eigenständig in ihren Gruppenangeboten umzusetzen.
Die Erfahrungen und Ergebnisse der Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in unseren Mitgliedsgruppen bringen die Jugendleiter*innen bei Fortbildungsmaßnahmen ein. Dadurch stellen wir sicher, dass auch Kinder und Jugendliche, die (noch) keine Leitungsfunktion innehaben, Gehör finden und die Schutzkonzepte im Landesverband und in Mitgliedsgruppen aktiv mitgestalten können.
Die Wirksamkeit eines Schutzkonzeptes auf Ebene des Dachverbandes hängt von der Akzeptanz in den rechtlich eigenständigen Mitgliedsgruppen ab.
Als Dachverband sichert der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. die Wirksamkeit des Schutzmaßnahmen durch die aktive Einbindung der Leitungen seiner Mitgliedsgruppen durch strukturiertes Konsultationsverfahren im Rahmen der regulären Vernetzungstreffen.
Dieser Beteiligungsprozess umfasst
- die gruppenspezifische Risiko- und Potentialanalyse,
- die koopertive Erarbeitung von Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen anhand von Praxisbeispielen bzw. Fallsimulationen und
- die Abstimmung der Beschwerde- und Meldewege auf den verschiedenen Ebenen.
Dies stellt sicher, dass die Schutzstandards in unterschiedlichen Gruppenkontexten sinnvoll und umsetzbar sind und dadurch die gemeinsame Schutzhaltung stärken.
Gibt es Fragen? Oder Unsicherheiten wie du handeln sollst?
Dann wende dich an oder nutze das Kontaktformular.
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