SCHUTZKONZEPT

Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. trägt Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch.

Bei Fragen zum Kinder- und Jugendschutz sowie für den Fall, dass Menschen in unserem Jugendverband Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen der sexualisierten Gewalt erleben, sind wir ansprechbar und haben geklärt, wie wir möglichst professionell und einfühlsam handeln.

Unsere Werteprinzipien: Vielfalt, Respekt und klare Grenzen

Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landeverband Berlin e.V. hat in einem partizipativen Prozess Werteprinzipien und klare Verhaltensregeln für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen zum zum Umgang miteinadner definiert.

Grundlage unserer Jugendverbandsarbeit sind die Selbstorganisation und Partizipation. Wir fördern ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen, gemeinsam festgelegte Regeln aktiv einfordern und die Arbeit des Verbandes mitgestalten. Wir sind überzeugt: Eine partizipative und diversitätsbewusste Praxis ist der wirksamste Schutz gegen Machtmissbrauch.

Aufgrund unserer spezifischen Zielgruppenstruktur tragen wir eine besondere Verantwortung. Junge Menschen mit Migrations- bzw. Fluchterfahrung sind durch Sprachbarrieren, soziale Abhängigkeiten, Diskriminierungserfahrungen oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zusammen mit unseren Mitgliedsgruppen arbeiten aktiv daran, dass Schutzmechanismen für alle – unabhängig von Herkunft oder Status – zugänglich und verständlich sind.

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist die gemeinsame Verantwortung aller ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden. Wir sind uns bewusst, dass Täter*innen strategisch vorgehen und gezielt Vertrauensorte aufsuchen. Durch eine reflektierte Haltung und eine konsequente Kultur des Hinsehens wirken wir Grenzverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aktiv entgegen.

Durch diese klare Haltung und verbindliche Schutzstrukturen stellen wir sicher, dass der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. ein sicherer Ort der Vielfalt bleibt, an dem die Würde und Unversehrtheit jeder einzelnen Person geschützt werden.

Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landeverband Berlin e.V. orientiert sich in seinem Handeln an dem zuletzt beim Bundesjugendtag 2023 beschlossenem Verhaltenskodex der djo-Deutsche Jugend in Europa.

Verhaltenskodex für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit der djo-Deutsche Jugend in Europa

In der Jugendarbeit übernehmen ehren- und hauptamliche Mitarbeitende, ob Jugendleiter*innen, Teamer*innen, Jugendreferent*innen, Projektmitarbeitende oder Leitungspersonal, in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel ist dabei der weitestgehende Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt und Diskriminierung. Der vorliegende Verhaltenskodex steht im Bezug zu gesetzlichen Bestimmungen und beinhaltet eine Selbstverpflichtung und Ziele zur Prävention/Intervention, vor allem bei sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Kinder- und Jugendverbandsarbeit in der djo-Deutsche Jugend in Europa tritt entschieden dafür ein, alle jungen Menschen vor sexualisierter Grenzverletzung, Übergriffen und Nötigung zu schützen. Einen Zugriff von Täter(*innen) und Gewaltausübenden auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen gilt es zu verhindern und dagegen vorzugehen. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen Auseinandersetzung damit sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Kinder- und Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden der Jugendarbeit erlaubt dies sich wohl und sicher zu fühlen. Ein Mittel dazu ist die Selbstverpflichtung diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der verbandlichen Ausbildung.

Ziel des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist Teil des Schutzkonzeptes und damit Teil der Maßnahmen zur Prävention von und zur Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er formuliert Selbstverpflichtungen der in der djo-Deutsche Jugend in Europa für Kinder- und Jugendarbeit Tätigen.

  1. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße und gendersensible Arbeit mit Jugendlichen unterstützen wir die Entwicklung zur eigenen Identität, zu Selbstbewusstsein, dem Bewusstwerden eigener Grenzen und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. In meiner Arbeit ist es meine Pflicht, dass die Rechte der Teilnehmenden, die mir anvertraut wurden, auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von mir beachtet und verwirklicht wurden.
  2. In meiner Rolle als Leiter*in bei der djo-Deutsche Jugend in Europa ist es mir wichtig, die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Als Leiter*in habe ich eine besondere Autorität und Vertrauensstellung und ich versichere, dass ich diese Position nur zum Schutz und Wohl der mir anvertrauten Personen nutzen werde. Ich werde mich stets dafür einsetzen, ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle Mitglieder des Vereins zu schaffen.
  3. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent, in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In meinem Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen lege ich großen Wert auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Das individuelle Wohl und der Schutz der mir anvertrauten Personen steht für mich immer an erster Stelle und hat Vorrang vor persönlichen Zielen. Individuelle Grenzen und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen werden von mir unbedingt respektiert und ich sorge dafür, dass auch die anderen Gruppenmitglieder diese persönlichen Grenzen respektieren.
  4. Auch meine eigenen Grenzen versuche ichwahrzunehmen, benennen zu können und für diese sensibel zu sein.
  5. Ich schütze die mir anvertrauten Personen mit besonderem Schutzbedürfnis vor körperlichem und seelischem Schaden und vor jeglicher Form von (sexualisierter) Gewalt.
  6. Ich bemühe mich, jede Form von sexualisierter Gewalt bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Im Konfliktfall und auch in Verdachtsfällen ziehe ich professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu indem ich mich an die interne Ansprechperson wende. Ich ermutige ebenso die mir anvertrauten Personen, jegliche Arten von unangemessenem Verhalten zu melden und sorge dafür, dass diese Meldungen ernst genommen und angemessen gehandhabt werden.
  7. Ich nehme Betroffene von Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt ernst, wenn sie mit mir über das Erlebte sprechen, höre ihnen zu und finde heraus, was sie brauchen. Bei Hilfestellungen nehme ich stets die Bedürfnisse der betroffenen Person in den Fokus. Ich halte mich mit meiner eigenen Meinung zurück. Die Definitionsmacht haben die Betroffenen.
  8. Ich achte die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen Bedürfnisse. Ich verpflichte mich, gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.
  9. Ich bevorzuge kein Kind/keine*n Jugendliche*n und beschenke es nicht individuell. Ich habe keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen.
  10. Ich positioniere mich aktiv gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten. Abwertende Worte und Taten werden von mir als solche benannt und nicht toleriert.
  11. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit.

Sexualisierte Grenzverletzungen und Übergriffe werden nicht toleriert und ziehen ggf. disziplinarische Konsequenzen nach sich. Jede sexuelle Handlung mit und sexuelle Nötigung von Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.

(beschlossen beim Bundesjugendtag 2023 des djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V.)

Dem Schutzkonzept des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband  Berlin e.V. basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • UN-Kinderrechtskonvention: Als oberste Richtlinie verpflichtet sie uns zur Achtung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Sie definiert Kinder als eigenständige Rechtssubjekte.
  • Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Landesspezifische Regelungen in Berlin:

  • Vereinbarung entsprechend § 72 a SGB VIII für den Bereich der im Landesjugendring Berlin organisierten Jugendverbände und Gruppen unter besonderer Berücksichtigung der ehrenamtlichen Strukturen (Berliner Modell)
  • Ausführungsvorschriften über die Ausgabe der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) im Land Berlin

Risiko- und Potentialanalyse

Die Risiko- und Potential-Analyse wird im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landeverband Berlin e.V. als pertizipativer Prozess der kontinuierlichen Überprüfung verstanden. Ziel ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, Schutzfaktoren zu stärken und Verantwortung klar zu verteilen.

Grundlage unserer Jugendverbandsarbeit sind die Selbstorganisation und Partizipation. Wir fördern ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen, gemeinsam festgelegte Regeln aktiv einfordern und die Arbeit des Verbandes mitgestalten. Wir sind überzeugt: Eine partizipative und diversitätsbewusste Praxis ist der wirksamste Schutz gegen Machtmissbrauch.

Aufgrund unserer spezifischen Zielgruppenstruktur tragen wir eine besondere Verantwortung. Junge Menschen mit Migrations- bzw. Fluchterfahrung sind durch Sprachbarrieren, soziale Abhängigkeiten, Diskriminierungserfahrungen oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zusammen mit unseren Mitgliedsgruppen arbeiten aktiv daran, dass Schutzmechanismen für alle – unabhängig von Herkunft oder Status – zugänglich und verständlich sind.

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist die gemeinsame Verantwortung aller ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden. Wir sind uns bewusst, dass Täter*innen strategisch vorgehen und gezielt Vertrauensorte aufsuchen. Durch eine reflektierte Haltung und eine konsequente Kultur des Hinsehens wirken wir Grenzverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aktiv entgegen.

Durch diese klare Haltung und verbindliche Schutzstrukturen stellen wir sicher, dass der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. ein sicherer Ort der Vielfalt bleibt, an dem die Würde und Unversehrtheit jeder einzelnen Person geschützt werden.

Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landeverband Berlin e.V. orientiert sich in seinem Handeln an dem zuletzt beim Bundesjugendtag 2023 beschlossenem Verhaltenskodex der djo-Deutsche Jugend in Europa.

Verhaltenskodex für alle ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit der djo-Deutsche Jugend in Europa

In der Jugendarbeit übernehmen ehren- und hauptamliche Mitarbeitende, ob Jugendleiter*innen, Teamer*innen, Jugendreferent*innen, Projektmitarbeitende oder Leitungspersonal, in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel ist dabei der weitestgehende Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt und Diskriminierung. Der vorliegende Verhaltenskodex steht im Bezug zu gesetzlichen Bestimmungen und beinhaltet eine Selbstverpflichtung und Ziele zur Prävention/Intervention, vor allem bei sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Kinder- und Jugendverbandsarbeit in der djo-Deutsche Jugend in Europa tritt entschieden dafür ein, alle jungen Menschen vor sexualisierter Grenzverletzung, Übergriffen und Nötigung zu schützen. Einen Zugriff von Täter(*innen) und Gewaltausübenden auf Kinder und Jugendliche in den eigenen Reihen gilt es zu verhindern und dagegen vorzugehen. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen Auseinandersetzung damit sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Kinder- und Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden der Jugendarbeit erlaubt dies sich wohl und sicher zu fühlen. Ein Mittel dazu ist die Selbstverpflichtung diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der verbandlichen Ausbildung.

Ziel des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist Teil des Schutzkonzeptes und damit Teil der Maßnahmen zur Prävention von und zur Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er formuliert Selbstverpflichtungen der in der djo-Deutsche Jugend in Europa für Kinder- und Jugendarbeit Tätigen.

  1. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße und gendersensible Arbeit mit Jugendlichen unterstützen wir die Entwicklung zur eigenen Identität, zu Selbstbewusstsein, dem Bewusstwerden eigener Grenzen und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. In meiner Arbeit ist es meine Pflicht, dass die Rechte der Teilnehmenden, die mir anvertraut wurden, auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von mir beachtet und verwirklicht wurden.
  2. In meiner Rolle als Leiter*in bei der djo-Deutsche Jugend in Europa ist es mir wichtig, die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Als Leiter*in habe ich eine besondere Autorität und Vertrauensstellung und ich versichere, dass ich diese Position nur zum Schutz und Wohl der mir anvertrauten Personen nutzen werde. Ich werde mich stets dafür einsetzen, ein sicheres und geschütztes Umfeld für alle Mitglieder des Vereins zu schaffen.
  3. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent, in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In meinem Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen lege ich großen Wert auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Das individuelle Wohl und der Schutz der mir anvertrauten Personen steht für mich immer an erster Stelle und hat Vorrang vor persönlichen Zielen. Individuelle Grenzen und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen werden von mir unbedingt respektiert und ich sorge dafür, dass auch die anderen Gruppenmitglieder diese persönlichen Grenzen respektieren.
  4. Auch meine eigenen Grenzen versuche ichwahrzunehmen, benennen zu können und für diese sensibel zu sein.
  5. Ich schütze die mir anvertrauten Personen mit besonderem Schutzbedürfnis vor körperlichem und seelischem Schaden und vor jeglicher Form von (sexualisierter) Gewalt.
  6. Ich bemühe mich, jede Form von sexualisierter Gewalt bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Im Konfliktfall und auch in Verdachtsfällen ziehe ich professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu indem ich mich an die interne Ansprechperson wende. Ich ermutige ebenso die mir anvertrauten Personen, jegliche Arten von unangemessenem Verhalten zu melden und sorge dafür, dass diese Meldungen ernst genommen und angemessen gehandhabt werden.
  7. Ich nehme Betroffene von Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt ernst, wenn sie mit mir über das Erlebte sprechen, höre ihnen zu und finde heraus, was sie brauchen. Bei Hilfestellungen nehme ich stets die Bedürfnisse der betroffenen Person in den Fokus. Ich halte mich mit meiner eigenen Meinung zurück. Die Definitionsmacht haben die Betroffenen.
  8. Ich achte die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen Bedürfnisse. Ich verpflichte mich, gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.
  9. Ich bevorzuge kein Kind/keine*n Jugendliche*n und beschenke es nicht individuell. Ich habe keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen.
  10. Ich positioniere mich aktiv gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten. Abwertende Worte und Taten werden von mir als solche benannt und nicht toleriert.
  11. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit.

Sexualisierte Grenzverletzungen und Übergriffe werden nicht toleriert und ziehen ggf. disziplinarische Konsequenzen nach sich. Jede sexuelle Handlung mit und sexuelle Nötigung von Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.

(beschlossen beim Bundesjugendtag 2023 des djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V.)

Dem Schutzkonzept des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband  Berlin e.V. basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • UN-Kinderrechtskonvention: Als oberste Richtlinie verpflichtet sie uns zur Achtung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Sie definiert Kinder als eigenständige Rechtssubjekte.
  • Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Landesspezifische Regelungen in Berlin:

  • Vereinbarung entsprechend § 72 a SGB VIII für den Bereich der im Landesjugendring Berlin organisierten Jugendverbände und Gruppen unter besonderer Berücksichtigung der ehrenamtlichen Strukturen (Berliner Modell)
  • Ausführungsvorschriften über die Ausgabe der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) im Land Berlin

Prüfung der persönlichen Eignung im Sinne des § 72 a SGB VIII (Berliner Modell)

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die im Bereich sexualisierte Gewalt wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgeführten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und einen entsprechenden Eintrag in ihrem erweiterten Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG haben und dies dem Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. bekannt ist, nicht beschäftigt werden bzw. in anderer Form mitarbeiten dürfen.

In Personalauswahlgesprächen und Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen wir das Thema Kinderschutz und Prävention aufgegriffen und die Inhalte des Schutzkonzeptes des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. werden thematisiert, um Bewerber*innen zu sensibilisieren, die Haltung der Bewerber*innen zu erfragen und über verbandsbezogene Präventionsmaßnahmen zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die im Bereich sexualisierte Gewalt wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgeführten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden und einen entsprechenden Eintrag in ihrem erweiterten Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG haben und dies dem Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. bekannt ist, nicht beschäftigt werden bzw. in anderer Form mitarbeiten dürfen.

Alle im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtete Personen geben auch eine schriftliche Selbstauskunft gemäß § 72a SGB VIII ab, mit der sie erklären, dass keine einschlägigen Vorstrafen nach § 72a SGB VIII vorliegen und laufende Ermittlungsverfahren unverzüglich gemeldet werden, sofern während der Dauer ihrer Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Sinne des § 72a SGB VIII gegen sie eingeleitet wird. Diese Mitteilungspflicht gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Information und Qualifizierung zum Thema Kinder- und Jugendschutz

Alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen, die beim Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, werden für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt sensibilisiert und qualifiziert.

Im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. ist das Modul zum Thema der Prävention sexualisierter Gewalt  fester Bestandteil der Grundausbildung von Jugendleiter*innen (Juleica).

Über die Juleica-Grundausbildung hinaus vermittelt die Schutzkonzeptbeauftragte Grundlagenwissen zum Thema der Prävention sexualisierter Gewalt bedarfsorientiert in Einzelgesprächen und Workshops.

Alle für den Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen werden im Rahmen der Einarbeitung entsprechend ihrem Vorwissen zum Thema der Prävention sexualisierter Gewalt sensibilisiert und qualifiziert.

Inhalte der Fortbildung sind:

  • Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes
  • Inhalte des Schutzkonzepts und dessen Bedeutung für die Verbandspraxis
  • Mitwirkung an der Potential- und Risikoanalyse und Ableitung von verbandlichen Schutzmaßnahmen

Ziel ist es, alle für ihre Verantwortung im Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren sowie eine gemeinsame Haltung zu stärken .

Durch die Fortbildung wird zudem gefördert, dass die für den Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, LV Berlin e.V. tätigen Personen

  • ein gemeinsames Verständnis von Prävention teilen,
  • das verbandliche Schutzkonzept kennen und anwenden,
  • eine achtsame Schutzhaltung für Kinder und Jugendliche entwickeln,
  • und bei Vorfällen angemessen handeln.

Durch die Einbindung der Mitarbeiter*innen in die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes im Rahmen der Fortbildungen wird zudem das Konzept praxisnah weiterentwickelt unddadurch wirksamer.

Der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. nutzt für seine Informations- und Qualifizierungsarbeit zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes unter anderen die folgenden Publikationen des Landesjugendring Berlin:

Rechtsratgeber für Jugendleiter*innen Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsfragen, Arbeits- und Schulfreistellung, Juleica, Datenschutz, Kindeswohl

Kinder- und Jugendschutz in Berlin

Diese Publikationen werden allen ehrenamtlichen und beruflichen Mitrbeiter*innen des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. entgeltfrei zur Verfügung gestellt und können in der Landesgeschäftsstelle abgeholt werden.

Beratungs- und Beschwerdewege

Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist für uns ein wesentlicher Bestandteil der Partizipation. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche und ihre Vertrauenspersonen explizit dazu, Beschwerden einzubringen und Verdachtsfälle zu melden.

Wenn ihr euch Sorgen um Kinder oder Jugendliche macht und eine Gefährdungssituation vermutet oder konkret über eine Gefährdung informiert wurdet, könnt ihr euch jederzeit durch interne und externe Fachkräfte braten lasssen.

Um insbesondere Barrieren für Kinder und Jugendlichen abzubauen, bieten wir vielfältige Wege der Beschwerde an:

Persönliche Ansprache: Jede ehrenamtliche oder berufliche Mitarbeiter*in des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. und seiner Mitgliedsgruppen kann erste Kontaktperson sein.

Sprachliche Hürden: Bei Bedarf ziehen wir Sprachmittler*innen hinzu, die für das Thema Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert sind, um eine Kommunikation auf Augenhöhe zu gewährleisten.

Interne Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz der djo-Regenbogen-Gruppe Berlin und Brandenburg sind:

Johanna Bontzol, geschäftsführende Bildungsreferentin, Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V., Telefon: 030 288867782, E-Mail:

Stephan Rudat, Geschäftsführer, djo-Bildungswerk Berlin gGmbH, Telefon: 030 288867775, E-Mail:

Zur fachlichen Absicherung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a/b SGB VIII sind im Team der Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz auch hauptberufliche Insoweit erfahrene Fachkräfte (IsF) der djo-Bildungswerk Berlin gGmbH eingebunden.

Diese Expertise stellt sicher, dass jede Risikoabschätzung im Jugendverband auf einer fachlich fundierten und objektiven Grundlage erfolgt. 

Sollte es nicht möglich oder z.B. bei Interessenskonflikten nicht gewollt sein, die interne Ansprechperson im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. zu kontaktieren, können im Verdachtsfall jederzeit Fachberatungsstellen angesprochen werden.

Folgende Fachberatungsstellen bieten bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII eine anonyme und kostenfreie Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft an:

Kinderschutz-Zentrum Berlin

Deutscher Kinderschutzbund LV Berlin e.V.

Übersicht der Fachberatungsstellen in Berlin beim Landesjugendring Berlin

Eine insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt euch unter anderem bei der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und berät euch – sollte dies der Fall sein – bezüglich weiterer Schritte.

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Sobald Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen – sei es durch Beobachtungen, Mitteilungen Dritter oder eine direkte Beschwerde – tritt der folgende Stufenplan in Kraft. Oberste Priorität hat dabei immer der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen vor weiterer Gefährdung.

Jede für den Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. ehrenamtlich oder beruflich tätige Person ist erste Kontaktperson, wenn sie von einer Beschwerde oder einem Verdachtsfall erfährt.

Zuhören und Ernstnehmen: Jede Äußerung von betroffenen Minderjährigen über Unwohlsein, Grenzverletzungen oder Gewalt wird wird durch die erste Kontaktperson ernst genommen und ohne Bewertung entgegengenommen. Es erfolgt keine detaillierten Nachfragen, sondern ein einfühlsames Zuhören.

Vertraulichkeit: Die erste Kontaktperson sichert Vertraulichkeit zu, klärt jedoch darüber auf, dass zur Hilfeleistung weitere Vertrauenspersonen einbezogen werden müssen.

Dokumentation: Informationen werden objektiv und zeitnah in einem Wahrnehmungsbogen festgehalten:

  1. Was wurde gesehen?
  2. Was wurde gehört?
  3. Wer war beteiligt?
  4. Wann ist es passiert?
  5. Wo ist es passiert?

Mutmaßungen sind als solche zu kennzeichnen

Handelt es sich um eine Situation, in der ein Verbleib der potentiell betroffenen Person im aktuellen Umfeld eine unmittelbare Gefahr darstellt, werden sofort folgende Schritte eingeleitet:

Räumliche Trennung: Bei Vorfällen während Gruppenstunden, Seminaren oder auf Reisen wird eine sofortige räumliche Trennung zwischen der potenziell betroffenen Person und der potenziell ausübenden Person sichergestellt.

Sicherstellung der Aufsicht: Das betroffene Kind/der betroffene Jugendliche wird durch eine für ihn vertrauenswürdige, unbelastete Person betreut und nicht allein gelassen.

Besonderheit Reise/Freizeit: Bei mehrtägigen Fahrten werden ggf. Zimmerbelegungen geändert oder die vorzeitige Heimreise/Abholung organisiert. Hierbei wird besonders auf die sensiblen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Fluchterfahrung geachtet (z. B. Vermeidung von Retraumatisierung durch polizeiliche Präsenz, sofern nicht zwingend erforderlich).

Medizinische Erstversorgung: Bei körperlichen Verletzungen wird umgehend medizinische Hilfe in Anspruch genommen (z. B. über die Kinderschutzambulanz der Charité Berlin).

Sprachliche Unterstützung: Falls nötig und möglich, wird sofort eine sprachmittlende Person hinzugezogen, die für Kinderschutzthemen sensibilisiert ist, um die Situation für das Kind klären und beruhigen zu können.

Meldung: Die Beschwerde bzw. der Verdachtsfall wird durch die erste Kontaktperson umgehend an an die verbandsinternen Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. weitergeleitet (innerhalb von 24 Stunden)

Besteht ein Verdacht gegen eine verbandsinterne Ansprecherson, erfolgt die Meldung direkt an den Landesvorstand.

Informatiosübergabe: Die im ersten Schritt erstellten Aufzeichnungen werden sicher an die verbandsinternen Ansprechpersonen übergeben, um Informationsverluste zu vermeiden.

Vertraulichkeit: Informationen werden nur an den Personenkreis weitergegeben, der für die Abwendung der Gefahr notwendig ist (Need-to-know-Prinzip). Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit gegenüber Unbefugten verpflichtet.

Über die Zusammenarbeit mit der djo-Bildungswerk Berlin gGmbH stellt der Jugendbund djo-Deutscher regenbogen sicher, dass eine interne „insoweit erfahrene Fachkraft“ (IeF) zeitnah zur Verfügung steht. Diese Person verfügt über eine spezifische Qualifikation zur Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a SGB VIII.

Interne Fallberatung: Die interne IeF berät die Beteiligten anonymisiert/pseudonymisiert. Sie hilft dabei, die vorliegenden Anhaltspunkte fachlich zu gewichten und das Risiko einzuschätzen.

Verfahrensbegleitung: Sie unterstützt das Team bei der Planung der nächsten Schritte und stellt sicher, dass die Standards des Kinderschutzes im Verband eingehalten werden.

Objektivierung: Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird zusätzlich eine externe IeF hinzugezogen (z. B. über das Kinderschutz-Zentrum Berlin).

Netzwerkarbeit: Die externe Fachkraft unterstützt bei der Entscheidung, ob das Jugendamt oder andere spezialisierte Beratungsstellen eingeschaltet werden müssen.

Schutzschritte: Festlegung konkreter Hilfen für das Kind/den Jugendlichen.

Elternbeteiligung: Sofern kein Verdacht gegen die Erziehungsberechtigten besteht, werden diese in den Prozess einbezogen, um gemeinsam den Schutz des Kindes zu organisieren.

Konsequenzen: Bei Vorfällen innerhalb des Verbandes greift die Null-Toleranz-Politik. Dies umfasst die z.B. sofortige Hausverbote bzw. Freistellung von Tatverdächtigen

Strafverfolgung: Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen wird in Abstimmung mit Fachstellen Anzeige erstattet.

Stabilisierung: Pädagogische Begleitung der betroffenen Gruppe und Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls.

Konzeptentwicklung: Auswertung des Vorfalls zur Schließung etwaiger Schutzlücken im bestehenden Konzept.

Qualitätsmanagement

Ein wirksames Schutzkonzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiger Prozess, der maßgeblich von der aktiven Mitgestaltung des Landesvorstandes, der Leitungspersonen aus den Mitgliedsgruppen, der Jugendleiter*innen sowie der Kinder und Jugendlichen getragen wird.

Im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. ist Johanna Bontzol, die geschäftsführende Bildungsreferentin, als hauptamtliche Ansprechperson für den Kinder- und Jugendschutz zuständig. Sie ist in der Landesgeschäftstelle zu erreichen.

Ihre Rolle als Schutzkonzeptbeauftragte ist die einer strategischen Schnittstelle und fachlichen Prozessbegleiterin.

Die Schutzkonzeptbeauftragte sorgt dafür, dass die Impulse der verschiedenen Ebenen (Juleica-Teilnehmende, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen, Leitungen der Mitgliedsgruppen, Landesvorstand) fachlich fundiert zusammengeführt werden.

  • Fachliche Begleitung: Sie begleitet die verschiednen Beteiligungsebenen methodisch. Dabei übersetzt sie die Ideen der Jugendlichen und Ehrenamtlichen in fachliche Standards und stellt sicher, dass rechtliche Anforderungen eingehalten werden.
  • Schnittstelle zum Landesvorstand: Sie bereitet die Berichte für die Vorstandssitzungen vor, macht Bedarfe transparent und berät den landesvorstand bei strategischen Entscheidungen oder notwendigen Ressourcenanpassungen.
  • Prozessmoderation: Sie hält die Fäden der verschiedenen Beteiligungsprozesse zusammen und überwacht, dass Feedbackschleifen geschlossen werden – also dass Vorschläge aus der Basis tatsächlich im schriftlichen Konzept landen oder begründet abgelehnt werden.
  • Qualifizierung und pädagogische Begleitung: Sie unterstützt die Leitungen der Mitgliedsgruppen bei der Umsetzung vor Ort, stellt Materialien bereit und fungiert auch als Ansprechperson für Juleica-Inhaber*innen rund um das Thema Prävention sexuslisierter Gewalt.
  • Niederschwellige Anlaufstelle: Als fachliche Ansprechperson ist sie sowohl für Betroffene als auch für Ehrenamtliche ansprechbar, die Unsicherheiten in der Umsetzung des Konzeptes wahrnehmen.
Darüber hinaus prüft die Schutzkonzeptbeauftragte durch regelmäßige Fallsimulationen die Handlungstauglichkeit des Schutzkonzeptes für Krisensituationen und optimiert so die internen Interventionswege für den gesamten Verband.

Wir nutzen die Juleica-Grundausbildung als Projektwerkstatt für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes mit dem Ziel, dass angehenden Jugendleiter*innen für das Thema des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden und gleichzeitig ihre unmittelbare Perspektive aus der Gruppenpraxis in das Konzept einbringen.

Dieser Beteiligungsprozess umfasst

  • die partizipative Risiko- und Potentialanalyse,
  • die koopertive Erarbeitung von Verhaltensregeln und
  • die Entwicklung jugendgerechter Beschwerdewege.

Dadurch stellt die Juleica-Ausbildung als zentrales Beteiligungsinstrument sicher, dass die Perspektiven der jungen Ehrenamtlichen direkt in die Schutzstrukturen einfließen.

Qualifizierte Jugendleiter*innen fungieren in unserem Verband zudem als Peer-Multiplikator*innen für Partizipation im Schutzprozess. Durch die Juleica-Ausbildung und Fortbildungen sind sie befähigt, Beteiligungsmethoden (wie Verhaltens-Ampel oder Feedback-Runden) eigenständig in ihren Gruppenangeboten umzusetzen.

Die Erfahrungen und Ergebnisse der Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in unseren Mitgliedsgruppen bringen die Jugendleiter*innen bei Fortbildungsmaßnahmen ein. Dadurch stellen wir sicher, dass auch Kinder und Jugendliche, die (noch) keine Leitungsfunktion innehaben, Gehör finden und das Schutzkonzept des Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. aktiv mitgestalten können.

Die Wirksamkeit eines Schutzkonzeptes auf Ebene des Dachverbandes hängt von der Akzeptanz in den (zum Teil rechtlich eigenständigen) Mitgliedsgruppen ab.

Als Dachverband sichert der Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. die Wirksamkeit des Schutzmaßnahmen durch die aktive Einbindung der Leitungen seiner Mitgliedsgruppen durch strukturiertes Konsultationsverfahren im Rahmen der regulären Vernetzungstreffen.

Dieser Beteiligungsprozess umfasst

  • die organisations- bzw. gruppenspezifische Risiko- und Potentialanalyse,
  • die koopertive Erarbeitung von Leitlinien und Schutzmaßnahmen anhand von Praxisbeispielen bzw. Fallsimulationen und
  • die Abstimmung der Beschwerde- und Meldewege auf den verschiedenen Ebenen.

Dies stellt sicher, dass die Schutzstandards in unterschiedlichen Gruppenkontexten sinnvoll und umsetzbar sind und dadurch die gemeinsame Schutzhaltung stärken.

Der Landesvorstand trägt die rechtliche Gesamtverantwortung und gestaltet die Schutzkultur aktiv durch strategische Partizipation im Rahmen der regulären Vorstandssitzungen.

Die Beteiligung erfolgt durch eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Präventionsfragen sowie den Impulsen aus dem Verband im Rahmen der regulären Vorstandssitzungen. Diese Form der Beteiligung umfasst zudem die Sicherstellung notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen sowie eine jährliche strategische Selbstevaluation, bei der Machtstrukturen auf Leitungsebene kritisch reflektiert werden.

Dies sichert eine langfristige Verankerung des Themas im Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen, Landesverband Berlin e.V. und fördert eine Kultur der Achtsamkeit auf der Leitungsebene.

Gibt es Fragen? Oder Unsicherheiten wie du handeln sollst?

Dann wende dich an die Geschäftsstelle oder nutze das Kontaktformular.

Wir sind gerade nicht erreichbar, dann findest du hier

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